Schallerzeuger Kat. P1
Schallerzeuger Kat. P1 Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
lagernd
DUMBUM P1 scatch head (20 Stk)
i Verkauf an Personen über 18 Jahre. Benützung nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung erlaubt!
Schuß: 20 Füllmenge (g): 5
4,90 €
nicht lagernd
DUMBUM F2 scatch head (20 Stk)
i Verkauf an Personen über 18 Jahre. Benützung nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung erlaubt!
Schuß: 20 Kaliber (mm): 15 Füllmenge (g): 5
4,90 €
lagernd
RED FLAME (20 Stk)
i Verkauf an Personen über 18 Jahre. Benützung nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung erlaubt!
Schuß: 20 Füllmenge (g): 80
7,90 €
lagernd
KILLER BULL DOG (20 Stk)
i Verkauf an Personen über 18 Jahre. Benützung nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung erlaubt!
Schuß: 20 Füllmenge (g): 40
9,70 €
lagernd
DUMBUM 120 scatch head (20 Stk)
i Verkauf an Personen über 18 Jahre. Benützung nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung erlaubt!
Schuß: 20 Füllmenge (g): 20
13,20 €