Schallerzeuger Kat. P1

Schallerzeuger Kat. P1


Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
Filter
In absteigender Reihenfolge

1 Eintrag

pro Seite
Ansicht als Raster Liste
  1. lagernd
    MEGATTRON (4 Stk)
    i
    Schuß:4
    Brenndauer (sek):1
    Füllmenge (g):20
    21,90 €
Filter
In absteigender Reihenfolge

1 Eintrag

pro Seite
Ansicht als Raster Liste