Schallerzeuger Kat. P1

Schallerzeuger Kat. P1


Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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  1. lagernd
    DUMBUM P6A14 (30 Stk)
    i
    Füllmenge (g):6
    6,50 €
  2. lagernd
    DUMBUM 2G+ (20 Stk)
    i
    Füllmenge (g):10
    8,90 €
  3. lagernd
    DUMBUM middle P1 (20 Stk)
    i
    Füllmenge (g):20
    15,90 €
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