Schallerzeuger Kat. P1

Schallerzeuger Kat. P1


Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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  1. lagernd
    CHINA BÖLLER B Funke (240 Stk)
    i
    Füllmenge (g):456
    79,20 €
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